Landschaftsarchitektur:
Auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden alle Leistungsphasen (LP) von
- LP 1 Grundlagenermittlung
- LP 2 Vorplanung
- LP 3 Entwurf
- LP 4 Genehmigungsplanung
- LP 5 Ausführungsplanung
- LP 6 Vorbereitung der Vergabe
- LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe
- LP 8 Bauleitung
- LP 9 Objektbetreuung/ Dokumentation
erbracht und bearbeitet.
z.B. Freiraumplanung im Zusammenhang mit Neubau oder Umbau/ Modernisierung von Gebäuden
- Industrie + Gewerbe
- Schulen und Kindertagesstätten
- Seniorenwohnanlagen
- Wohnungsbau/ Wohnanlagen
- Parkanlagen
- Straße und Plätze
- Spielplätze
- Bolzplätze, Sportvereine
- Wohn- und Hausgärten
z.B. Parkanlagen/ Gartendenkmalpflege
- Konzepte
- Entwurf, Ausführungsplanung, Bauleitung
- Wegesanierungen
Landschaftsplanung:
Auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden alle Leistungsphasen (LP) von
- LP 1 Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges
- LP 2 Ermitteln der Planungsgrundlagen
- LP 3 Vorläufige Fassung
- LP 4 Abgestimmte Fassung
in Zusammenarbeit mit Biologen und weiteren Spezialisten, wenn notwendig, bearbeitet.
z.B. Planungen zur Umweltvorsorge
- Umweltberichte
- Umweltverträglichkeitsstudien
z.B. Genehmigungsplanungen
- Grünordnungspläne
- Landschaftspflegerische Begleitpläne
- Eingriffs- und Ausgleichsanalysen
z.B. Kartierungen, Pflege- und Entwicklungspläne
- Pflanzpläne
- Eingrünung von Industrie- und Gewerbebau